Berlin (scp) - Gesundheitsexperten haben die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe im Grundsatz begrüßt, sehen in der Regierungsvorlage aber noch Verbesserungsbedarf. In einer öffentlichen Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses warnten mehrere Sachverständige vor einem Verlust an Fachwissen in der Kinderkranken- und Altenpflege, berichtet „Heute im Bundestag".
Mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung werden die Details der Ausbildung geregelt: Mindestanforderungen, Prüfungen und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Die Verordnung beinhaltet auch Regelungen für die nunmehr mögliche akademische Pflegeausbildung sowie für die Errichtung einer Fachkommission, die sich mit Rahmenlehr- und Rahmenausbildungsplänen befasst. Die neue Pflegeausbildung soll 2020 beginnen. Die Verordnung ist auch im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Bedenken äußerten Experten hinsichtlich der künftigen Altenpflegeausbildung. Der Deutsche Pflegerat sprach von einer „Abwertung der Altenpflegeausbildung, die sich in den Kompetenzbeschreibungen zeigt". Altenpfleger könnten somit keine sogenannten Vorbehaltstätigkeiten ausüben und in der Folge nur an der Seite einer Pflegefachkraft arbeiten. Dies werde nicht zur Steigerung der Attraktivität des Berufs führen und auch nicht zu einer besseren Bezahlung, warnte der Verband.
Ähnlich äußerte sich die Pflegewissenschaftlerin Barbara Knigge-Demal, die von einem im Berufsverständnis „deutlich abgesenkten Niveau" sprach. Die „Absenkung des Anspruchsniveaus" werde in der Altenpflege gravierende Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung alter Menschen haben.
Kompetenzniveaus dürften nicht abgesenkt werden, um die Zielgruppen der Auszubildenden zu erweitern, heißt es von der Caritas und der Diakonie. Dr. Bodo de Vries (Einzelsachverständiger) sagte angesichts dessen: „Man könnte schlussfolgern, dass der Altenpfleger im dritten Ausbildungsjahr derjenige ist, der handeln soll, während die anderen denken".
Anderer Ansicht ist der Arbeitgeberverband BDA. Dieser sieht mit der Verordnung die Ausbildung zum Altenpfleger „sinnvoll und zukunftsträchtig modernisiert", heißt es bei „Heute im Bundestag" weiter. Der Entwurf werde dem Anspruch gerecht, einen für einen weiten Personenkreis realistischen Berufsabschluss in der Altenpflege zu erhalten. Die Ausbildung zum Altenpfleger müsse für Personen offengehalten werden, „die nicht mit überdurchschnittlichen Zeugnisnoten während ihrer Schulzeit glänzen", aber Empathie für ältere Menschen aufbrächten.
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