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Mittwoch, 10. Oktober 2018

Gesetzentwurf Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Startschuss zur Plünderung der Altenpflege?

 

Berlin (scp) – Der Gesetzentwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) war Bestandteil einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.

Der bpa befürchtet, „dass die von der Bundesregierung anvisierten Verbesserungen der Personalausstattung in den Krankenhäusern einzig auf Kosten der Heime und Pflegedienste gehen" werden. „In ihrer Wirkung droht, dass sie den Startschuss zur Plünderung der Altenpflege geben." Auch sei ein vermeintliches „Mehr an Stellen" kein „Mehr an Pflegekräften".

So würden ohne erhebliche Anstrengungen lediglich 13.000 weitere unbesetzte Stellen geschaffen werden, bei deren Nichtbesetzung ausgerechnet die Pflegeheime in der Öffentlichkeit für diese Verschärfung des Personalmangels verantwortlich gemacht würden.

 

Der Gesetzentwurf sieht jetzt vor, dass, sofern die Pflegeeinrichtungen nachweisen können, dass es ihnen über drei Monate hinweg nicht gelungen sei, geeignete Pflegefachkräfte einzustellen, statt Fachkräfte auch Pflegehilfskräfte von der Krankenversicherung finanziert bekommen. Befürworter (mehr Zeit für die Pflege, medizinische Behandlungspflege wird auch jetzt schon erbracht) als auch Gegner dieser Regelung (Qualitätssicherung, Fachlichkeit) standen sich in der Anhörung gegenüber.

 

Zudem sei es in keiner Weise nachvollziehbar, aus welchem Grund (das) zusätzliche Pflegepersonal auf das regulär vorzuhaltende Personal angerechnet werden soll. Zusätzliches Personal werde immer zu einer Entlastung der bereits vorhandenen Kräfte und zu einer besseren Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner führen. Dabei sei es zunächst nicht entscheidend, ob es sich um Fachkräfte oder um Hilfskräfte handelt, so der bpa.

Ähnlich sieht dies die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW). Nicht erkennbar sei ein Gesamtkonzept oder ein Masterplan für eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege.

Zu befürchten sei ein „substantielles Ungleichgewicht zwischen den Maßnahmen zur Personalverbesserung in der Altenpflege, der häuslichen Krankenpflege und denen im Krankenhaus". Denn nach dem Gesetzentwurf „wird im Krankenhaus zukünftig jede zusätzliche Stelle in der Pflege finanziert". In stationären Pflegeeinrichtungen werden dem Verteilungsschlüssel lediglich bis zu 2 Pflegestellen – ab 121 Plätzen – im Rahmen der medizinischen Behandlungspflege von der Krankenversicherung refinanziert.

„Hier werden ungleiche Voraussetzungen geschaffen, die eine Pflegepersonalabwanderung in die Krankenhäuser begünstigen könnte, da im Krankenhausbereich ggf. bessere Rahmenbedingungen vorgehalten werden können", mahnt die BAGFW.

Aus Sicht des VDAB vernachlässigt der Gesetzentwurf den ambulanten und teilstationären Bereich; hier insbesondere bei der Refinanzierung von zusätzlichem Personal. Gewünscht hätte man sich die Übernahme des gesamten behandlungspflegerischen Aufwands in der vollstationären Pflege durch die Krankenversicherung (Anm. d. Red.: hier geht man von rd. 3 Mrd. Euro/Jahr aus) und nicht nur eines Teils davon über zusätzliches Personal. Offen bleibe, welchen Einfluss das zusätzliche Personal auf die Fachkraftquote einer Einrichtung habe.

Den Befürchtungen von Personalverlagerungen entgegnet Prof. Dr. Michael Simon von der Hochschule Hannover: „Eine solche Wirkung erscheint ausgesprochen unwahrscheinlich. Zum einen können dreijährig examinierte Altenpflegekräfte aufgrund ihrer Ausbildung nur in relativ wenigen Bereichen des Krankenhauses eingesetzt werden.

Zum anderen kommen die in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen tätigen Kranken- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger in der Regel aus dem Krankenhaus und haben dieses häufig wegen der dortigen Arbeitsbedingungen verlassen. Sie werden kaum bereit sein, wieder ins Krankenhaus zurückzukehren, solange die Arbeitsbedingungen – und das heißt vor allem die Personalbesetzung – dort nicht spürbar besser geworden sei, weist Simon hin.

Die Gewerkschaft ver.di fordert einen „umfassenden Plan für die Pflege statt Flickwerk". Letzteres erkennt ver.di im Gesetzentwurf. Die Altenpflege würde im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz insgesamt zu kurz kommen, nur wenige Maßnahmen würden für dieses Arbeitsfeld angestoßen.

Der VKAD und der DEVAP mahnen die politisch Verantwortlichen an, ihre abgegebenen Versprechen einzuhalten. Außer medialen Absichtserklärungen lägen immer noch keine konkreten Gesetzesentwürfe für eine bessere Bezahlung der Mitarbeitenden ambulanter Pflegedienste vor. Beide Verbände fordern, die gesetzliche Regelung für eine tarifliche Vergütung im SGB V analog zum SGB XI vorzuschreiben.


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