Berlin (scp) – „Der Pflege-TÜV geht – was kommt danach?". Diese Frage hat die 6. Berliner Runde zur Zukunft der Pflege diskutiert, zu der die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann eingeladen hatten.
„Fest steht: Wir brauchen regelmäßige Prüfungen und Kontrollen – gerade in der Pflege. Und die Menschen brauchen verlässliche Informationen und ein verständliches Bewertungssystem. Wir müssen wissen, was bei den Menschen in der Pflege ankommt. Der Pflege-TÜV ist in seiner bisherigen Form hierfür ungeeignet", erklärte hierzu Minister Laumann.
„Der bisherige Pflege-TÜV ist irreführend. Er gibt keinerlei Aufschluss über die wirkliche Qualität einer Pflegeeinrichtung. Dieser „Schuss" muss jetzt sitzen."
Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, zur geplanten neuen Qualitätsprüfung
Auch Ministerin Bätzing-Lichtenthäler stellte heraus, dass es Zeit für einen Kurswechsel sei. „Wenn man bedenkt, dass bereits im Jahr 2010 die mangelnde Aussagekraft der Pflegenoten wissenschaftlich bestätigt und der Ansatz für ein besser geeignetes Verfahren entwickelt wurde, dann ist dieser Neustart längst überfällig." Die Erfolgsformel laute jedoch nicht, dass mehr Prüfung auch mehr Qualität bewirke, so die Ministerin.
Die Ergebnisse zur Qualitätsbeurteilung in der stationären Pflege des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) und des Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA) liegen seit Mitte 2018 vor.
Das neue Verfahren orientiert sich an den tatsächlichen Resultaten pflegerischen Handelns anhand von definierten Indikatoren – beispielsweise die Anzahl von Stürzen mit schwerwiegenden Folgen.
Die Indikatoren sollen regelmäßig durch die Einrichtungen erhoben und durch externe Prüfer – dem MDK oder dem Prüfdienst der Privaten Krankenkassen – stichprobenhaft bewohnerbezogen geprüft werden.
Die Ergebnisse sollen nicht mehr in Noten dargestellt werden, sondern differenzierte Informationen beinhalten. Neben dem Abschluss ausstehender Vereinbarungen und der Schaffung der erforderlichen (technischen) Voraussetzungen stehe eine Erprobungsphase an. Dieser Prozess soll Ende 2019 abgeschlossen sein. Bundesweit müssen sowohl die Einrichtungen als auch die Prüfdienste geschult werden, heißt es seitens des Sozialministeriums Nordrhein-Westfalen.
Entscheidend sei dabei, so Dr. Klaus Wingenfeld vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (dieses hat die betreffende Studie erarbeitet, d. Red.), „übermäßigen Formalismus bei der Qualitätsbeurteilung zurückzudrängen und wieder die Kernaufgaben der Pflege in den Mittelpunkt zu stellen". Das setze aber auch den Willen seitens der Einrichtungen voraus, die Prozesse zu gestalten und nicht bloß zu verwalten, betonte der Wissenschaftler weiter.
„Das neue Messverfahren ist ein dringend notwendiger Schritt zur Verbesserung der Pflege", stellte Minister Karl-Josef Laumann abschließend fest. „Jetzt kommt es darauf an, dass sich das neue wissenschaftlich entwickelte Verfahren in der Praxis bewährt und dafür von der Pflegeselbstverwaltung eine gute Grundlage geschaffen wird", ergänzte Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
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