SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz kündigt einen Vorstoß mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an, „der sicherstellt, dass Tarifverträge in der Altenpflege Realität werden“. Vorgeschlagen wird ein „Pflege-Tariftreue-Gesetz“. Geld aus der Pflegeversicherung sollen damit nur die Pflegeeinrichtungen bekommen, die ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen.
Abgesprochen war dieser Vorschlag nicht mit dem Chef aus dem Bundesgesundheitsministerium, Jens Spahn (CDU). Er erwidert: „Ein Gesetzentwurf zur Pflegereform liegt längst vor. Im Gegensatz zum Plan des Arbeitsministers werden dabei nicht nur die Interessen der Pflegekräfte berücksichtigt, sondern auch die der Pflegebedürftigen. Wir alle wollen Pflegekräfte besser bezahlen. Aber das darf nicht auf Kosten der Schwächsten unserer Gesellschaft gegen. Wer Tarifbezahlung will, muss die Eigenanteile deckeln. Und dazu sollte sich der Finanzminister endlich mal verhalten“.
Zwei Tage später liegen Änderungsanträge zum Entwurf eines Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – und damit für eine (kleine) Pflegereform – erstmalig offiziell auf dem Tisch. Mit dabei, Regelungen zur tariflichen Entlohnung. Demnach sollen ab dem 1. Juli 2022 Versorgungsverträge nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen sein, die ihren als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich eine Entlohnung zahlen, die in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen, an die die Pflegeeinrichtungen gebunden sind, vereinbart ist, oder in der Höhe diese nicht unterschreiten.
Das ist (noch) ganz schön verwirrend. Viele Fragen stehen offen. Denn zum einen hat der Versicherte das Recht auf die Leistungen. Diese kann man ihm nicht so einfach verweigern (Scholz/Heil). Zweitens. Wie steht es mit den Alt(versorgungs)verträgen? Kann man diese wirklich mit einem Federstrich vom Tisch wischen (Spahn)? Wer soll die Leistungen auf dem richtigen Weg zu einem gerechten Lohn erbringen?
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