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Pflege. Gut informiert entspannter arbeiten
Donnerstag, 28. März 2024

Gewagt

Unter Vorbehalt abschließen ist das Gebot der Stunde. Das gilt dafür, welchen Weg man jetzt als Einrichtung geht. Den der Anpassung der eigenen Lohnstrukturen an das "regional übliche Entgeltniveau" oder den der Anlehnung an einen bestehenden Tarifvertrag und dessen Lohngefüge bis hin zu einem eigenen Tarifvertrag.

Rund vier Wochen Zeit gibt es (noch) für diese, eine der wegweisendsten Entscheidungen des unternehmerischen Lebens, welche dann ab dem 1. September 2022 gelten soll.
 
Diese Entscheidung benötigt die definitive Klärung der Refinanzierung. Sie benötigt zudem eine absolut klare und eindeutige verwertbare Datenbasis - wie die jetzt veröffentlichten „regional übliche Entgeltniveaus“ zustandegekommen sind. Und sie benötigt die völlige Transparenz über die Inhalte der Tarifverträge, und nicht nur über deren Namen.
 
Reichen dafür die rund 22 Prozent an Daten, die von tarifgebundenen ambulanten und stationären Einrichtungen gemeldet wurden? Reicht es dafür, dass die Daten selbst nicht auf Plausibilität und Validität geprüft wurden? Reicht es dafür, dass die privaten Verbände und deren Wirtschaftsprüfer nicht mit im Boot waren, deren Einrichtungen aber direkt betroffen sind? Reicht es dafür auf das Internet zu verweisen, wenn es um die Einsicht in die Tarifwerke geht?
 
Berechtigte Zweifel wurden angemeldet, zu prüfen, ob die zu Beginn des Februars veröffentlichten „regional üblichen Entgeltniveaus“ sachgerecht sind.  Dabei sind die richtigen Fragen zu stellen. Vorgesehen ist eine solche Prüfung im Detail im Gesetz jedoch nicht – weder für die Kassen noch für die Verbände. Der Gesetzgeber hat es damit verpasst, für eine gründliche Prüfung der Daten zu sorgen.
 
Fehler können überall passieren. Doch genau an der Entscheidung über die künftige Gehaltsstruktur dürfen sie dies nicht! Diese Entscheidung braucht angesichts ihrer wirtschaftlichen und unternehmerischen Tragweite eine absolut transparente Grundlage. Diese Grundlage schaffen die bislang bekannten Veröffentlichungen jedoch nicht! Das jetzt vorgelegte „regional übliche Entgeltniveau“ ist ein zu schwaches Merkmal. Daher sollte die jetzige Entscheidung unter Vorbehalt geschlossen werden.


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