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Donnerstag, 20. Dezember 2018

Paritätischer. Personalbemessungsverfahren wird zu einer Erhöhung der Personalausstattung führen

Berlin (scp) – „Es gibt noch keine Ergebnisse. So weit sind wir noch nicht", sagte Thomas Kalwitzki, SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen, auf dem Pflegekongress 2018 des Paritätischen Gesamtverbandes. Gemeint hat er dabei die Studie zum Personalbemessungsverfahren in der Langzeitpflege, welches die Uni Bremen als Forschungsauftrag erhalten hat. Das Verfahren, so der Bundesgesetzgeber, soll bis Mitte 2020 vorgelegt werden und erprobt sein.

„Die regionalen Unterschiede bei der Personalausstattung sind erheblich, was fragwürdig ist. Man sollte an sich unterstellen, dass bei gleicher Leistung und einem gleichen Bedarf die Personalrichtwerte in den Ländern gleich sind", wies Kalwitzki zumindest auf die Ausgangslage zum Modellvorhaben hin. „Woher kommen diese sehr unterschiedlichen Personalrichtwerte?" Eine fachlich erkennbare, nachvollziehbare Rechtfertigung dafür, gebe es nicht.

 

Wenn ein Personalbemessungsverfahren gewollt ist, dann muss es einen erfolgreichen Entwicklungs- und Einführungsprozess geben. Sonst ist es für weitere 10 Jahre gescheitert."
Thomas Kalwitzki

 

Unabhängig davon werde die Personalausstattung grundsätzlich als zu niedrig beschrieben. Deutlich sei generell auch, dass schlechte Arbeitsbedingungen als Hauptgrund für das Ausscheiden aus dem Pflegeberuf genannt werden.

 

Korridore anstatt fester Werte

Ziel eines Personalbemessungsverfahrens sei es, fachlich nicht erklärbare (regionale) Unterschiede abzubauen; gleichzeitig jedoch auch eine ausreichende Mindestpersonalausstattung scherzustellen. Risiko eines solchen sieht der Wissenschaftler darin, dass ein Personalbemessungsverfahren zu Verkrustungen führe und Innovationen verhindere. Dabei verweist Kalwitzki auf die Erfahrung aus dem Krankenhausbereich in den 70er- und 80er-Jahren. Konsequenz daraus sei die Festlegung von Korridoren, was aktuell im Rahmen des Modellvorhabens favorisiert werde, anstatt punktgenauer Werte (wie z. B. bei der Fachkraftquote). Auch sollte die Möglichkeit zur Substitution (Professionenmix) von Anfang an eingeplant werden.

 

Der Gesetzesauftrag bezieht sich nur auf die Entwicklung und die Erprobung – nicht auf die Einführung des Personalbemessungssystems."
Thomas Kalwitzki

 

„Eine einheitliche Bemessung heißt nicht, dass es deutschlandweit zu einer gleichen Personalausstattung kommt. Das Verfahren wird die Länderbesonderheiten berücksichtigen", machte er weiter deutlich. Dies schließe die geltenden Rahmenverträge ebenso ein, wie die Einrichtungskonzepte.

 

Begründete Personalausstattung wird berücksichtigt

Jedoch: „Die Unterschiede in der Personalausstattung sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie auch begründbar sind", verdeutlichte Kalwitzki eine der Grundannahmen des Personalbemessungsverfahrens.

 

Einen Erfahrungsbericht der Vechtaer Hedwig-Stiftung über die neue Form der Qualitätsprüfung können Sie hier lesen: „Schulnoten in Altenheimen haben ausgedient" (Presse Caritas Oldenburg)

 

„Pflegefachlich müssen Personalmengen in Abhängigkeit von der Bewohnerschaft definiert werden." Dabei gelte, dass eine fachgerechte Leistungserbringung je nach Zustand des Pflegebedürftigen quantitative und qualitative Auswirkungen auf die erforderliche Personalmenge habe.

 

Wir messen das IST. Führen einen IST-SOLL-Abgleich durch und gelangen zum SOLL als IST +/- Delta, wobei das Delta den fachlich notwendigen Zuschlag zur heutigen Situation bezeichnet."
Thomas Kalwitzki zur methodischen Grundentscheidung im Projekt

 

Gemessen wurde im Modellvorhaben über eine individuelle Leistungserhebung das „Ist" (anhand 100 notwendigen Interventionen am Bewohner, mit jeweils 20 bis 30 Unterschritten). Danach wurde das „Soll" beurteilt, unter Berücksichtigung des notwendigen Qualifikationsniveaus sowie des als fachlich beurteilten, notwendigen Zeitaufwands für die Leistungserbringung. Weiter berücksichtigt worden sei dabei, ob die Leistung fachlich korrekt und unter welchen Rahmenbedingungen sie erbracht wurde.

 

Die Personalmenge ergibt sich aus der Anzahl der versorgten Pflegebedürftigen und ihren Merkmalen wie sie im Rahmen des Begutachtungsassessments NBA erhoben werden, differenziert nach Qualifikationsstufen der Pflegekräfte."
Thomas Kalwitzki

 

Diese Erhebung lief zwischen 6 und 8 Wochen in etwa 60 Einrichtungen mit rund 1.700 Pflegebedürftigen und ist mittlerweile beendet, so Kalwitzki weiter. Zu Beginn des Jahres 2019 erfolge nun die Erprobung des von der Universität vorgeschlagenen Personalbemessungsverfahrens.

 

Erhöhung der Personalmenge ist zu erwarten

„Ein bundesweit einheitlich angewandtes Personalbemessungsverfahren wird in vielen Einrichtungen zu einer Erhöhung der Personalmenge in der Pflege führen", ist sich Kalwitzki auf dem Pflegekongress 2018 sicher. Das werde zu einer Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe führen und „kann gegen den Personalnotstand helfen".

 

Zur Einführung des Mitte 2020 zur Verfügung stehenden Personalbemessungsverfahrens ist der politische Wille entscheidend."
Thomas Kalwitzki

 

Letztlich müsse jedoch sozialrechtlich geklärt sein, wie mit den Ergebnissen umgegangen wird, betonte Kalwitzki abschließend. Auch sei neben einem fachlichen auch ein politischer Konsens notwendig. Unbekannt sei, welche Kosten mit der Einführung des gänzlich neuen, eigenen Verfahrens für die Personalbemessung in der Langzeitpflege einhergehen.


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