Es geht um die Umsetzung der Tariftreue-Regelung. Jetzt haben das BMG und das BMA die Richtlinien des GKV Spitzenverbandes mit einer Verzögerung von rund vier Monaten vorgelegt.
Frist für die Einrichtungen, sich für eine der Möglichkeiten zu entscheiden, wie sie künftig bezahlen, bleibt somit bis zum 28. Februar 2022. Nein: Die vier Monate Verzögerung werden jetzt nicht oben draufgerechnet. Daran hängt ja nur der Versorgungsvertrag. Nicht schlimm?!
Immerhin! Im (fast) SCHLUSSSATZ der Mitteilung der drei Partner heißt es: „Um den Einrichtungen GENÜGEND Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen zu geben, soll auch für nach dem 28. Februar 2022 eingehende Meldungen ein PRAGMATISCHES VERFAHREN etabliert werden“. Das heißt was? Bei wem liegt die Verfahrenshoheit? Wer entscheidet darüber? In den Händen der Kassen! Hervorhebungen sind von uns.
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