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Montag, 11. März 2019

Pflegeberufegesetz. Noch längst nicht umgesetzt

Auch die ambulante Pflege muss sich in der Ausbildung komplett neu ausrichten

Wie geht das eigentlich, die Umsetzung der generalistisch Ausbildung in der ambulanten Pflege? Christine Vogler, Schulleiterin an den Pflegeschulen Wannsee Schule e.V., Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerates e.V. (DPR), zeigt Lösungswege auf.

Berlin (scp Original-Text) – „Das Pflegeberufegesetz ist in seiner jetzigen Ausführung nicht unsere Idee", wies Vogler beim „29. Fachgespräch ambulante Pflege – FAP" des Anbieterverbandes qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG) in Berlin hin. Ihr Thema war: „Generalistische Ausbildung in der ambulanten Pflege – was es zu tun gilt".

Für Vogler ist der jetzige Kompromiss zum Pflegeberufegesetz für viele Einrichtungen und künftige praktische Ausbildungsträger kaum „zu durchschauen". Kaum jemand wisse zum heutigen Zeitpunkt, wie das Gesetz genau umzusetzen sei. Vorteile sieht sie u.a. in der Regelung vorbehaltener Tätigkeiten sowie in der Refinanzierung der Ausbildung („Jeder muss einzahlen").

Arbeitgeber tragen die volle Ausbildungsverantwortung

Neu sei, dass die Verantwortung für die praktische Ausbildung nun vollständig beim Arbeitgeber liege. Gibt der praktische Ausbildungsträger die Ausbildungsplanung nicht an die Schulen ab, müssen nun auch die Einsatzbereiche außerhalb der eigenen Einrichtung durch den Praxisträger organisiert werden. Die Schule trage dagegen die Gesamtverantwortung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung „und hat mit der Praxisplanung dann bis auf die Gegenkontrolle zunächst einmal nichts mehr zu tun".

Vogler wies weiter darauf hin, dass laut dem Pflegeberufegesetz die Auszubildenden in der ambulanten Pflege insgesamt ein knappes Jahr (von drei Jahren) in ihrer Ausbildungsstätte lernen, beginnend mit 400 Stunden. Weitere Pflichteinsätze mit gleichem Stundenumfang sind in den ersten zwei Jahren in der stationären Akutpflege sowie in der stationären Langzeitpflege zu leisten.

Kooperationen als Wundermittel

„Gehen Sie Kooperationen mit anderen Ausbildungsträgern ein", rät Vogler dringend: „Dann profitieren Sie in Ihrem Unternehmen auch von deren Auszubildenden". Bestimmte Aufgaben des Arbeitgebers könnten an die Pflegeschulen übertragen werden, wies die Ausbildungsexpertin insbesondere mit Blick auf die enormen Steuerungsaufgaben der Arbeitgeber im Rahmen der praktischen Ausbildung hin. Das könne so weit gehen, dass Einstellungsgespräche für Auszubildende durch die Schule geführt oder Lücken (bei Absagen) durch diese geschlossen werden können.

„Suchen Sie sich hierfür eine Pflegeschule, die sich auch als Dienstleister für sie versteht. Gehen Sie Bildungsnetzwerke ein", betonte Vogler, und ergänzt: „Diese können Sie mit anderen Ausbildungsstätten trägerübergreifend verlinken".

Ein großes Fragezeichen setzt sie dagegen im Bereich der Pflichteinsätze in der Kinderkrankenpflege. Bis heute wisse man noch nicht, wie die in diesem Bereich von allen Auszubildenden geforderten 120 Ausbildungsstunden geleistet werden können. „Es gibt wenig pädiatrische Klinikbetten und damit wenig Ausbildungsplätze", machte Vogler deutlich.

    Wie profitiert der Arbeitgeber eines Auszubildenden in einem Kooperationsverbund? Kann man dies anhand von Zahlen festmachen?

    "In Kooperationen mit anderen Ausbildungsträgern, z. B. aus der Langzeitpflege oder aus dem Klinikbereich, kann die ambulante Pflege bei 10 Schüler/innen anstatt mit 13.800 (ohne Kooperationen) mit 24.200 Stunden kalkulieren. Die Stunden anderer Träger des Kooperationsverbundes werden Ihnen sozusagen zugeliefert. Hinzu kommt, dass die Schüler/innen, die hinzukommen, refinanziert sind." Christine Vogler

Strategische Entscheidung gefragt

Nach zwei Jahren gemeinsamer Grundausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann ermöglicht das Pflegeberufegesetz bei entsprechendem Ausbildungsvertrag eine Wahl. Entweder folgt man in der Ausbildung weiter dem Weg der generalistischen Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann oder man entscheidet sich für eine Vertiefung im Bereich Altenpfleger*in / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in. Letzteres werde in Berlin aller Voraussicht gar nicht angeboten werden können, so Vogler. Hier empfiehlt es sich, sich vor der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages mit der gewünschten Pflegeschule abzustimmen.

Für die ambulanten Pflegedienste bedeute dies konkret, dass, wenn die Vertiefung „Altenpflege" gewählt worden sei, evtl. nur noch ein Einsatz des Auszubildenden im Bereich der SGB XI-Leistungen möglich sei. Strategische Entscheidungen seien zudem auch von den Pflegeschulen zu treffen, so Vogler weiter, da es als Schule kaum möglich sei, für beispielsweise 5 Auszubildende eine eigene Klasse mit eigenem Curriculum aufzumachen.

    Wie wird sich das Verhältnis zwischen den Ausbildungsstätten und den Auszubildenden ändern?

    "Unsere Auszubildenden werden in den unterschiedlichsten Sektoren der Pflege unterwegs sein. Sie werden diese für sich prüfen und dann entscheiden, wo es ihnen am besten gefällt. Aufgabe der Arbeitgeber ist es künftig, noch mehr als heute, die Auszubildenden von ihrem Unternehmen durch attraktive Angebote zu überzeugen. Gute Arbeitsbedingungen spielen dabei eine wesentliche Rolle."

Die Finanzierung der Ausbildungskosten erfolge durch einen Ausbildungsfonds auf Landesebene, über Umlagebeträge, betonte Vogler weiter. Einzuzahlen in diesen haben die Krankenhäuser, die Pflegeeinrichtungen, das Bundesland sowie die Pflegeversicherung.

Ziel sei es, dass die Ausbildungsbudgets die Kosten der Pflegeausbildung bei Einhaltung aller Qualitätsvorgaben vollständig decken. Prospektiv seien die Ausbildungskosten von den Arbeitgebern zu kalkulieren. Letztlich festgelegt würden diese durch die fondsverwaltende Stelle, die in Berlin noch personalmäßig zu hinterlegen sei, wies Vogler hin.

Ja, wir bilden aus

Bereits zum 1. April müsse seitens der Arbeitgeber gemeldet werden, ob man ausbilde. Vogler rät dazu, auf jeden Fall die Bereitschaft hierzu mitzuteilen. Andernfalls müsse man auf die Refinanzierung warten, befürchtet sie. Zudem dürften zunächst nur fristgemäß gemeldete Ausbildungsstätten die Ausbildungskosten in Rechnung stellen. Zum 15. Juni gemeldet werden müsse der Anteil der Vollzeitbeschäftigten an Pflegefachkräften. Der Umlagebetrag wird den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ab dem 31. Oktober mitgeteilt.

    Es spricht vieles für die Generalistik, haben Sie beim Fachgespräch ambulante Pflege gesagt. Können Sie das näher erläutern?

    "Generell ist es so, dass die heutigen Anforderungen an die Pflege umfangreiches Wissen über alle Bereiche hinweg erfordert. Das heißt aber auch, dass es nach der Ausbildung zu weiteren Vertiefungen kommen muss. Künftige Arbeitgeber sollten generell standardisierte Traineeprogramme für die Absolventen einführen. Denn auch für die Berufe der Pflege gilt das lebenslange Lernen.

Die Absenkung des Kompetenzniveaus im Bereich des Abschlusses Altenpflege, die eingeschränkten Tätigkeitsfelder und der nicht vorhandene europäische Anerkennungsstatus für die Abschlüsse Kinderkrankenpflege und Altenpflege sowie die Gefahr der schlechteren tariflichen Eingruppierungen – all das spricht für eine gemeinsame Grundausbildung mit dem Abschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann."

Werden die Ausbildungskosten explodieren?

Vogler erwartet eine starke Erhöhung der Kosten für die Finanzierung der Ausbildung und am Ende wahrscheinlich eine Entscheidung durch die Schiedsstellen. Für Berlin geht sie von Kosten für die praktische Ausbildung pro Schüler*in von 11.130 Euro pro Jahr aus. Die Kosten für die Ausbildungsstätten liegen aus ihrer Sicht pro Schüler*in und Jahr bei 13.704 Euro. Damit wären die jetzt geforderten Pauschalsummen doppelt so hoch wie sie ursprünglich geplant gewesen seien. „Ich kann es gut verstehen, dass einem bei diesen Summen mulmig wird", sagte sie.

„Überfordern wir alle Beteiligten einschließlich unserer Auszubildenden mit dem neuen Pflegeberufegesetz in seiner jetzigen Form", fragte Vogler abschließend, um festzuhalten: „Es ist für die Profession der Pflege der richtige Weg. Wir bekommen das Pflegeberufegesetz jedoch leider zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt. Vor 15 Jahren wäre das Gesetz sicherlich anders durch das Gesetzgebungsverfahren gelaufen und leichter umgesetzt worden. Heute geht dies angesichts der bestehenden enormen Herausforderungen in allen Bereichen pflegerischer Arbeit sehr viel mühsamer".


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